Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 23.05.2023

Da es sich in diesem Fall um einen kommunalen Vertrag handelt, ist es am effektivsten, mit den kommunalen Akteur*innen vor Ort in Kontakt zu treten und sich über weitere Handlungsoptionen auszutauschen.

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