
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Bitte fragen Sie bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nach.
Ich verweise auf die Antwort meines Kollegen Dr. Wadephul
In der aktuellen Finanzplanung für 2025 bis 2027 sind jährlich 250 Mio. Euro für die beiden Freiwilligendienst-Titel vorgesehen.
Wirtschaftsinteressen müssen gegen Gesundheitsinteressen abgewogen werden.