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die Beratungen im Bundesrat können Sie hier zu TOP 20 einsehen, dort finden Sie auch meine Rede:

An unserer Sichtweise hat sich nichts geändert: Wir zweifeln weiterhin an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften und sehen in ihnen enormen administrativen Aufwand für Bürger und Finanzverwaltung begründet

Das Problem der beschränkten Verlustverrechnung gäbe es ohne die CDU/CSU Bundestagsfraktion gar nicht.

Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns kein entsprechender Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vor