Werden Sie dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG zustimmen?
Sehr geehrter Herr Schäffler,
die CDU/CSU-Fraktion hat angekündigt einen Änderungsantrag für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einzubringen, welcher die Sätze § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG streicht. Die FDP hat mehrfach betont, sich weiterhin für die Streichung dieser Sätze einzusetzen. Werden Sie also folgerichtig dem Antrag der Union zustimmen?
Beste Grüße
Lothar M.
Sehr geehrter Herr M.,
die FDP hat sich in der Vergangenheit regelmäßig für eine Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgesprochen und wird dies auch in Zukunft tun. An unserer Sichtweise hat sich nichts geändert: Wir zweifeln weiterhin an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften und sehen in ihnen enormen administrativen Aufwand für Bürger und Finanzverwaltung begründet. Aus diesem Grund haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium die Thematik ursprünglich in das Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) mit aufgenommen. Leider konnte innerhalb der Bundesregierung keine Einigkeit in dieser Frage erzielt werden, sodass die Streichung der Verlustverrechnungskreise keinen Einzug in das aktuelle Gesetz gefunden hat. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte zeigt, dass die Große Koalition seinerzeit einen Fehler gemacht hat. Jetzt sind auch die Koalitionspartner gefordert, an die Sache ranzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler MdB