Frage von Dr. Stefanie K. • 01.05.2021
Antwort von Heribert Hirte CDU • 28.06.2021
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
Sehr geehrter Herr Wäsch,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
(...) eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts (...)
(...) Meiner Meinung nach liegt hier ein gefährlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit vor. (...)
(...) Das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts anzupassen, ist eine immense Herausforderung, die allen Beteiligten viel abverlangt. Dennoch müssen wir das Urheberrecht mit der gegenwärtigen digitalen Realität vereinen und anpassen. (...)