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Martin Sichert
AfD
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Frage von Markus K. •

Frage an Martin Sichert von Markus K. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Sichert,

werden sie dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zustimmen?

Neben den schon entschärften Paragraf §7 kann auch der Paragraf §4 für kleine Plattformen wie Foren den Genickbruch bedeuten. Diese haben nicht das Geld und die Mittel mit Gott und der Welt Verträge abzuschließen.

Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Gesetz kleinere Anbieter nicht benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klingler

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Klingler,

ich werde gegen diesen Gesetzesentwurf stimmen. Diese Woche Donnerstag gegen 10.30 wird ein Antrag der AfD zu dem Thema im Bundestag diskutiert, in dem wir folgendes fordern:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der
a) nicht auf die Funktionalität von Upload-Filtern vertraut, die letztlich vor allem die Meinungsfreiheit einschränken,
b) eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsieht und auf eine willkürliche Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichtet,
c) eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorsieht,
d) von einer Vergütungspflicht für Zitate absieht,
e) kleine Diensteanbieter wirksamer gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren schützt,
f) die Auskunftsrechte der Rechteinhaber gegenüber den Diensteanbietern auf ein angemessenes Ausmaß reduziert,
g) die Schwellenwerte der geringfügigen Nutzung nach § 10 UrhDaG-E auf praxisgerechte Ausprägungen ausweitet, so dass eine Beschneidung der Meinungsfreiheit ausgeschlossen wird,
h) Transparenzpflichten der Diensteanbieter darüber vorsieht, wie viel und aus welchem Grund blockiert oder gesperrt wurde,
i) es Nutzern ermöglicht, den genutzten Inhalt als gemeinfrei zu kennzeichnen,
j) den Pre-Flagging-Mechanismus wieder so auszugestalten, dass er ein wirksames Gegengewicht gegen den Einsatz von Upload-Filtern bildet und Nutzer eine Veröffentlichung von Inhalten damit gegebenenfalls erzwingen können,
k) auch den betroffenen Nutzern und nicht nur den Rechtsinhabern eine angemessene Auskunft nach § 19 UrhDaG-E über die Funktionsweise der Verfahren zur automatisierten Blockierung unerlaubter Nutzungen einräumt.

Das ist Bundestagsdrucksache 19/27853

Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert

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AfD