Frage an Jens Spahn von Dennis W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Spahn,
ich hab mal eine Frage zu dem Infektionsschutzgesetz. Warum ist bei 806 4. § 32 Erlass von Rechtsverordnungen aufgeführt, dass das Brief- und Postgeheimnisses eingeschränkt werden könnte. Mir erschließt sich der Sinn des Zusammenhangs des Virus Covid-19 und eines Brief- und Postgeheimnisses leider nicht. Könnten sie mir das eventuell genauer erläutern?. Ich würde mich sehr auf eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wäsch,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellsmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn