
(...) Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist wesentlich, um in Pandemiezeiten schnell handlungsfähig zu bleiben. (...)
(...) Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist wesentlich, um in Pandemiezeiten schnell handlungsfähig zu bleiben. (...)
(...) Somit habe ich nicht nur für mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, sondern auch für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie für die vielen weiteren darin enthaltenen sinnvollen Verbesserungen für das Gesundheitswesen gestimmt. (...)
(...) Die bisher getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie basieren maßgeblich auf Grundlage der §§ 28 ff., 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG)und führen zu Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten. (...)
(...) befinden wir uns in einem Grundrechtskonflikt zwischen unseren Freiheitsrechten einerseits und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit andererseits (...)
(...) Die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite kann vom Bundestag zu jedem Zeitpunkt beendet werden. (...)
(...) Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen tragen die staatlichen Maßnahmen der vergangenen Monate. (...)