Frage an Claudia Schmidtke von Dirk G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidtke,
am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr Gerschau,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Wir verzeichnen seit Wochen massiv steigende Corona-Fallzahlen und haben den Höchststand an Neuinfektionen in Deutschland erreicht. Die Entwicklung weiterer Testmöglichkeiten sowie zukünftiger Impfprogramme schreitet schnell voran und deren Umsetzung macht Neuregelungen notwendig. Das Ziel ist weiterhin, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitssystem zu ergreifen.
Zu diesem Zweck werden einige der bereits vorhandenen Verordnungsermächtigungen des Bundesgesundheitsministeriums weiterentwickelt. Dies betrifft vor allem die Bestimmungen zur Feststellung von Krankheiten. Aber auch Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundeswehr und die Ausweitung der vorhandenen Testkapazitäten sind vorgesehen. Zudem wird der am 4. September 2020 von den Gesundheitsministern der Länder beschlossene und zwingend notwendige „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ zur Digitalisierung des ÖGD durch ein Förderprogramm umgesetzt.
Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist wesentlich, um in Pandemiezeiten schnell handlungsfähig zu bleiben. Das Gesetz wird morgen in erster Lesung in das Parlament eingebracht. Die öffentliche Anhörung der Sachverständigen ist für Donnerstag, den 12. November von 11-13 Uhr angesetzt. Gern können Sie sich persönlich von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugen:
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claudia Schmidtke