Frage an Ingo Gädechens von Dirk G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gädechens,
am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr Gerschau,
in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Die diesbezüglich vielfach geäußerten Sorgen und Bedenken nehme ich mit großem Interesse zur Kenntnis.
Mit voller Überzeugung bekenne ich mich zu unseren Grundrechten. Allerdings sehe ich hier keinen Widerspruch zu meiner Zustimmung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Denn in der aktuellen Situation befinden wir uns in einem Grundrechtskonflikt zwischen unseren Freiheitsrechten einerseits und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit andererseits. Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns in den vergangenen Monaten beispielhaft gelungen ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen beiden Polen zu finden.
Mir geht es bei allen Entscheidungen darum, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unser Land mit möglichst geringem Schaden durch diese Pandemie kommen. Dazu ist eine fortwährende Abwägung aller Maßnahmen notwendig. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf einem vernünftigen und verhältnismäßigen Weg sind. In diesem Sinne habe ich dem Gesetz mit reinem Gewissen und voller Überzeugung zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Gädechens