![Kordula Schulz-Asche Portrait von Kordula Schulz-Asche](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Passportrait.jpg?itok=JAB7VG91)
Sehr geehrter Herr Müller,
Vielen Dank für Ihre Frage zu der anstehenden Regulierung der Werk- bzw. Dienstverträge, und vielen Dank auch für die Schilderung Ihrer persönlichen beruflichen Situation.
Sehr geehrter Herr Müller,
Vielen Dank für Ihre Frage zu der anstehenden Regulierung der Werk- bzw. Dienstverträge, und vielen Dank auch für die Schilderung Ihrer persönlichen beruflichen Situation.
(...) Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. (...)
(...) darüber wird auf europäischer Ebene diskutiert, auch, um die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Staaten zu harmonisieren. Ich will das Argument der Austrocknung von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus, das einer solchen Obergrenze auch zugrunde liegt, nicht kleinreden. Ich bin mir aber persönlich nicht sicher, ob die bestehenden Regelungen des Geldwäschegesetzes, die ab einer Obergrenze von 15 Tausend Euro besondere Sorgfaltspflichten vorschreiben, ausreichend sind. (...)
(...) Angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen, ist weniger Europa auch nicht die Lösung. Ganz im Gegenteil: Zur Bewältigung dieser Aufgaben kann nur ein Mehr an Europa Teil der Lösung sein. (...)
(...) Oft landen diese Menschen spätestens im Alter in der Grundsicherung. Notwendig sind deshalb klare, an eine moderne Arbeitswelt angepasste Kriterien, die Scheinselbstständigkeit unterbindet, ohne die tatsächlichen Selbstständigen in ihrer Tätigkeit zu beeinträchtigen, sondern vielmehr diese zu unterstützen. Die von der Bundesregierung geplanten Kriterien sind nach unserer Überzeugung dafür ungeeignet. (...)