Frage an Silke Launert von Diana N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. iur. Launert,
Sie schrieben hier am 1. Februar in Bezug auf die Sinnhaftigkeit der Videografie von Untersuchungegesprächen:
"Insbesondere bin ich überzeugt davon, dass eine während eines Gesprächs laufende Kamera Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten."(1).
Hierzu wüßte ich gern von Ihnen als Mitglied des Bundestags- Rechtsausschusses:
1. Gelangten Sie zu der geschilderten Überzeugung aufgrund zitierfähiger Literaturquellen von international anerkannten Fachleuten aus Psychiatrie und Psychotherapie oder äußerten Sie lediglich eine Privatüberzeugung?
2. Würden Sie mir ggf. bitte die Literaturquelle übermitteln?
3. Ist Ihrer Überzeugung zufolge davon auszugehen, daß das von Ihnen vermutete veränderte Verhalten
a) des Gutachters
b) des Probanden
der Wahrheitsfindung (bzw. der Veremeidung gerichtlicher Fehlurteile) eher dienlich oder eher abträglich sein würde?
Bitte machen Sie das verständlich.
4. Richter des OLG Hamm hatten 2015 (2) eine Sachverständige "zur Zulassung einer sich am Gespräch nicht beteiligenden Begleitperson angewiesen. Sofern sie allerdings noch zu einem Einvernehmen mit dem Antragsgegner darüber gelangen sollte, dass eine Tonaufzeichnung der Anwesenheit einer Begleitperson vorzuziehen ist,... wäre der Weisung des Senats auch durch die Tonaufzeichnungsmöglichkeit Genüge getan.".
Haben diese Richter womöglich -gemessen an Ihren Überzeugungen- falsch entschieden bzw. übersehen, daß die Anwesenheit einer Begleitperson "Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten"?
Hochachtungsvoll
D. Neranzakis - Markert
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f447954.html#q447954
2) Az 14 UF 135/14, zitiert http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html