Frage an Bernhard Kaster von Thomas M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Kaster,
Ich beziehe mich auf den folgenden Artikel aus der SPIEGEL Printausgabe 52/1999.
http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=
Damals sagte der heutige EU Kommissionspräsident Jean Claude Juncker bezüglich der EU folgendes:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein zurück mehr gibt."
Meine Frage lautet, ob es jetzt im Jahre 2016, noch ein "Zurück" geben kann, oder ist Deutschland bis auf alle Zeiten verpflichtet, ein Teil dieser EU zu sein?
MfG
T. Martini
Sehr geehrter Herr Martini,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst zu Ihrer formal-rechtlichen Frage. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen über das Recht - im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften - aus der EU auszutreten. Dies ist im Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union festgeschrieben.
Auch wenn die Verständigung zwischen den einzelnen Staaten innerhalb der EU nicht immer einfach ist, profitiert kaum ein anderes Land in solch hohem Maße von der EU wie Deutschland. Als Abgeordneter der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg - einer Region in unmittelbarer Nachbarschaft zu Luxemburg, die daher sehr europäisch geprägt ist - erlebe ich tagtäglich die Vorteile eines grenzenlosen und gemeinschaftlichen Europas. Angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen, ist weniger Europa auch nicht die Lösung. Ganz im Gegenteil: Zur Bewältigung dieser Aufgaben kann nur ein Mehr an Europa Teil der Lösung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster MdB