(...) Sowohl der Besitz als auch privater oder gewerblicher Handel mit Cannabis durch bleiben verboten. Dies ist auch der Grund, warum in Deutschland ein gewerblicher Anbau zu medizinischen Zwecken von Cannabis verboten ist. Abgegeben werden dürfen Cannabisarzneimittel nur durch Apotheken. (...)
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(...) * Medizinalhanf: Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich nicht verkehrsfähig und auch keine verschreibungs-fähigen Betäubungsmittel. Deshalb müssen Patienten bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu erhalten. Diese Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG kann für die Therapie eines einzelnen Patienten nur erteilt werden, sofern die Behandlung mit dem Betäubungsmittel im Hinblick auf das Krankheitsbild erforderlich ist und keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen. (...)
(...) Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass grade im Bereich der Landwirtschaft die Unbedenklichkeit der Erzeugnisse unerlässlich ist. Der Stoff Glyphosat galt lange als relativ umwelt- und gesundheitsverträglich. Dies geht zum Beispiel aus Bewertungsberichten des Julius-Kühn-Instituts und des Bundesinstituts für Risikobewertung hervor. (...)
(...) In leicht gekürzter Form kursieren in den Medien Aussagen von Herrn Beck zur Frage des Flugverkehrs nach Israel. (...) Dabei ist aber auch zu prüfen, ob es sichere Alternativen zu unsicheren Flugstrecken und Flughäfen gibt. (...)