Frage an Matthias Bartke von Michael v. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
laut der Zeitschrift "provieh" gehören zum Glyphosat-Vergiftungs-Syndrom nach vorliegender Erkenntnislage Leber- und Nierenschäden, Eierstockkrebs, Brustkrebs, Lymphdrüsenkrebs, Magenkrebs, Prostatakrebs, Nervenschäden, Chromosomenschäden, Verringerung von Zahl und Qualität von Spermien, Unfruchtbarkeit von Mann und Frau und – während der Schwangerschaft – Missbildungen von Gehirn, Rückenmark und Skelett des Ungeborenen, das deshalb tot oder missgebildet geboren wird. Alle diese Schäden sind auch vom Vieh bekannt, sofern Glyphosat im Futter enthalten ist. Beim Menschen treten die Schäden vor allem in südamerikanischen Ländern auf, in denen viele Glyphosat-haltige Pestizide auf die riesigen, Glyphosat-resistenten Monokulturen von Soja gespritzt werden.
Warum wird unter der Erkenntnis der Gefährlichkeit der Herbizidsubstanz Glyphosat dieser Stoff nicht verboten? Weshalb hat man statt zum Schutz der tierischen und menschlichen Gesundheit den Höchstwert in Lebens- und Futtermitteln sogar heraufgesetzt anstatt das hochgefährliche Glyphosat zu verbieten? Was werden Sie und Ihre Partei unternehmen, um dem Bürger ein Stück Unbedenklichkeit hinsichtlich des zwangsläufigen Glyphosatkonsums über Lebensmittel zurückzugeben?
Beste Grüße
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Glyphosat, in welchem Sie sich auf einen Artikel der Zeitschrift „provieh“ beziehen.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass grade im Bereich der Landwirtschaft die Unbedenklichkeit der Erzeugnisse unerlässlich ist. Der Stoff Glyphosat galt lange als relativ umwelt- und gesundheitsverträglich. Dies geht zum Beispiel aus Bewertungsberichten des Julius-Kühn-Instituts und des Bundesinstituts für Risikobewertung hervor. Nichtsdestotrotz gibt es auch Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen sind. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Wahlperiode ein stärkeres Augenmerk auf Glyphosat bei der Lebensmittelüberwachung gefordert.
Die Ergebnisse der Studien sind nicht ohne Konsequenzen geblieben. Die Umweltminister der Länder haben am 9. Mai auf ihrer Konferenz in Konstanz in einem gemeinsamen Beschluss restriktivere Einsatz-Regeln für Glyphosat gefordert. Bereits Ende Mai hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit strengere Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel festgesetzt, die ab sofort gelten.
Ende 2015 läuft die Genehmigung für Glyphosat auf EU-Ebene aus. Aktuell läuft ein dahingehendes Neuzulassungsverfahren. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es dabei selbstverständlich, dass jedem Hinweis auf negative Auswirkungen nachgegangen werden muss. Das hat auf den Einsatz von Glyphosat ebenso Einfluss wie auf die Suche nach Alternativen. Ich bin sicher, dass die ausstehende Zulassungsentscheidung verantwortungsvoll getroffen wird, sodass die nötige Sicherheit für Verbraucher gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke