Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Armin W. • 29.03.2017
Antwort von Cemile Giousouf CDU • 30.03.2017 (...) Daher kann ich die Situation der Betreuer und der Betreuungsvereine nachvollziehen und begrüße die beabsichtigte Änderung des Gesetzentwurfes als wichtigen Schritt, um weiterhin eine qualitätsvolle Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer und der Betreuungsvereine zu gewährleisten. Daher werde ich dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen und freue mich, dass wir das Betreuungswesen damit sichern. (...)
Frage von Armin W. • 29.03.2017
Antwort von René Röspel SPD • 03.04.2017 (...) Ich und meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion schätzen die so wichtige Arbeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und werden uns auch in Zukunft für eine faire Vergütung einsetzen. Sei es im Rahmen des derzeitigen Systems oder mit einer durch die Studie vorgeschlagene Reform. (...)
Frage von Cornelia K. • 29.03.2017
Antwort von Britta Haßelmann Bündnis 90/Die Grünen • 19.05.2017 (...) Deswegen stehen bundesweit etwa 800 Betreuungsvereine auf der Kippe. Wenn die wegfallen – und damit auch die ehrenamtlichen BetreuerInnen, die in den Vereinen tätig sind – wird es für das Gemeinwesen richtig teuer, denn die Betreuung müsste dann durch freiberufliche Betreuer/innen rein hauptamtlich organisiert werden. (...)
Frage von Arne B. • 29.03.2017
Antwort von Georg Kippels CDU • 17.05.2017 (...) Wir können und wollen der Schließung von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur muss unbedingt erhalten bleiben, weshalb wir uns auch für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung einsetzen. (...)
Frage von Arne B. • 29.03.2017
Antwort ausstehend von Helga Kühn-Mengel SPD Frage von Arne B. • 29.03.2017
Antwort von Detlef Seif CDU • 04.04.2017 Sehr geehrter Herr Brucks,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.