Frage an Britta Haßelmann von Cornelia K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
seit Einführung der Pauschalvergütung von Vormündern und Betreuern im Jahre 2005 wurden die Stundensätze nicht erhöht, die Kosten haben sich jedoch in den vergangengen 12 Jahren, wie bei allen erheblich verteuert.
Wie kann es sein, dass es in fast allen Berufsbereichen in dieser Zeit Erhöhungen der Gehälter und Löhne gab, man es unserem Berufszweig aber verweigert.
Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine besteht akut: In einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Der Berufsverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) fordert:
– dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.
Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Wir wären Ihnen für Ihre Unterstützung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Cornela Karras
Sehr geehrte Frau Karras,
vielen Fall für Ihre Anfrage.
Die Fallpauschale für die hauptamtlichen BetreuerInnen von maximal 44 Euro pro Stunde reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Vereine zu decken. Und diese Unterfinanzierung besteht schon seit Jahren, denn die Pauschale wurde seit 2005 nicht mehr angehoben.
Deswegen stehen bundesweit etwa 800 Betreuungsvereine auf der Kippe. Wenn die wegfallen – und damit auch die ehrenamtlichen BetreuerInnen, die in den Vereinen tätig sind – wird es für das Gemeinwesen richtig teuer, denn die Betreuung müsste dann durch freiberufliche Betreuer/innen rein hauptamtlich organisiert werden. Daher wäre es – auch aus finanzieller Hinsicht – hilfreich die freiwilligen Strukturen in diesem Bereich zu stärken. BerufsbetreuerInnen sollten grundsätzlich nur bei komplexen Fällen herangezogen werden. Dafür müsste man mehr Geld in die Betreuungsvereine stecken, die sich um freiwillige BetreuerInnen kümmern. Der Bundesgesetzgebern hat eigentlich auch einen Vorrang der freiwilligen vor der beruflichen Betreuung vorgesehen. Und das Problem wird immer größer werden, wenn wir keine Lösung finden. Denn aufgrund der demographischen Entwicklung und weil die Anzahl psychisch Erkrankter zunimmt, werden künftig mehr Menschen auf rechtliche Assistenz angewiesen sein.
Es geht aber nicht nur ums Geld. Hauptamtliche BetreuerInnen haben pro betreutem Menschen durchschnittlich nur 3,2 Stunden im Monat zur Verfügung. Für vertrauliche Gespräche und individuelle Unterstützung bleibt da in der Regel keine Zeit. In dieser Form wird Betreuen zum Verwalten, bei dem die Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Menschen auf der Strecke bleiben. Nötig sind also nicht nur höhere Fallpauschalen, sondern auch ein größeres Stundenkontingent.
Die grüne Bundestagsfraktion fordert deshalb schon seit Jahren eine geänderte Vergütungssystematik: Damit BetreuerInnen ihren Aufgaben wirklich gerecht werden können, muss sich die Vergütung auch nach der Schwierigkeit des jeweiligen Falles bemessen. Menschen mit einem hohen Unterstützungs- und Assistenzbedarf brauchen ein hohes Maß an professioneller Betreuung. Deshalb sollten verschiedene Vergütungsstufen eingeführt werden, die nach Fallgruppen gestaffelt sind. Leider wurden unsere bisherigen parlamentarischen Initiativen zur Änderung des Vergütungssystems abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund spricht sich nun die grüne Bundestagsfraktion für eine Erhöhung der Vergütungssätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz entsprechend dem Vorschlag der Bundesregierung in Artikel 7 der Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten (BT-Drs. 18/10485) aus.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann