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Frage von Armin W. •

Frage an René Röspel von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung

Vergütung für rechtliche Betreuung: Seit 12 Jahren sind die Vergütungsätze nicht angehoben worden. Sie sollen nun erstmals um 15 Prozent angehoben werden. Werden Sie dafür stimmen? Wenn nicht, können Sie mir das erklären? Auch für uns als Berufsbetreuer wird das Leben teurer. Wir können nicht immer mehr Betreuungen annehmen, um unseren Lebensstandandard halten zu können. Das geht nur zu Lasten der Qualität.

MIt freundlichem Gruß
A. Wenzig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wenzig,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich im Folgenden gerne antworte. Ich mache mich seit Jahren gemeinsam mit meiner Fraktion für eine Erhöhung der den Berufsbetreuern zustehenden Vergütung stark und wir setzen uns dafür ein, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Der Bundesrat hat im Oktober letzten Jahres mit dem Entwurf des Gesetzes zur ,,Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ das Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Nach der ersten Lesung im Bundestag 16.02.2017 und anschließender Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren für eine angemessene Vergütung stark gemacht. Dadurch konnten wir in Verhandlungen eine Vergütungserhöhung um 15 % durchsetzen.

Die Erhöhung, die sich an der Einkommensentwicklung der tarifbeschäftigten Sozialpädagogen und damit einer vergleichbaren Berufsgruppe orientiert, soll die Wertschätzung für die in diesem Berufsfeld tätigen Menschen ausdrücken und die Attraktivität des Berufes für die jüngere Generation sicherstellen. Die Vorteile der Vergütungserhöhung für die Betreuer stehen an erster Stelle.

Weiterhin stellt die höhere Vergütung die Finanzierung der Betreuungsvereine sicher und wirkt dem Trend entgegen, zur Kostendeckung die Betreuungszahlen in die Höhe schrauben zu müssen.
Dadurch profitiert mit den zu betreuenden Personen eine weitere Gruppe: Jedem Einzelnen kann mehr Zeit gewidmet und eine bessere Betreuung ermöglicht werden.
Vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, läuft derzeit die Studie ,,Qualität der rechtlichen Betreuung“. Ziel ist es, das Pauschalvergütungssystem daraufhin zu evaluieren, ob die Stundensätze die Realität abbilden und die richtigen Anreize für eine gute Betreuung bieten. Bis August 2017 werden die Ergebnisse erwartet. Meiner Einschätzung nach wird eine weitere Erhöhung erforderlich sein.
Ich und meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion schätzen die so wichtige Arbeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und werden uns auch in Zukunft für eine faire Vergütung einsetzen. Sei es im Rahmen des derzeitigen Systems oder mit einer durch die Studie vorgeschlagene Reform.

Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel