(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Höchstspeicherfrist. Das Gesetz zur Höchstspeicherfrist hält sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshof ein. Eine Weitergabe gespeicherter IP-Adressen und Telefondaten seitens der Provider soll nur mit einem Richtervorbehalt möglich sein. (...)
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(...) Dazu gehören neben Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Kapitaldelikten auch die Verbreitung von Kinderpornographie sowie besonders schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Bei vielen dieser Straftaten ist der Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten der einzige Ermittlungsansatz der Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung der Verbrechen. Mit anderen Worten: Ohne dieses Ermittlungsinstrument wäre eine Verfolgung des oder der Täter gar nicht möglich. (...)
(...) Das neue Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, die bei Ihnen anfallenden Verbindungsdaten zehn Wochen lang auf einem in Deutschland befindlichen Server zu speichern. (...) Welche Internetseiten ein bestimmter Nutzer aufruft, wird nicht gespeichert. (...) Erfasst werden nur die rein technischen und zeitlichen Bedingungen am Zustandekommen einer Telekommunikation. (...)
(...) Der gefundene Kompromiss ist gut und ausgewogen, denn er trägt sowohl dem Wunsch nach einer wirksamen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung wie auch dem berechtigten Anliegen eines angemessenen Datenschutzes Rechnung. Die Regelungen zur Speicherung von Daten sind klar, transparent und sehr streng, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auszuschließen. So ist etwa der gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen. (...)
(...) So sind die Höchstspeicherfristen denkbar kurz (Telefonverbindungsdaten maximal 10 Wochen, Standortdaten maximal 4 Wochen), die Inhalte der Telefongespräche und Textnachrichten oder die aufgerufenen Internetseiten werden gar nicht erfasst, E-Mails sind komplett ausgenommen. (...) Schon bisher haben Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Nachweis- und Abrechnungszwecken unterschiedlich lange gespeichert, so dass der Erfolg einer polizeilichen Anfrage vom zufälligen Datenmanagement privater Unternehmen abhing. (...) Ich will selbstverständlich auch keinen „Überwachungsstaat“, der alle Bürger grundlos unter Generalverdacht stellt. (...)
(...) ich habe dem zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Drucksache 18/5088) nicht zugestimmt und dazu folgende Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zu Protokoll gegeben: (...)