Frage an Alexander Hoffmann von Christian V.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
meinen Sie wirklich Sie haben mit Ihrer "Ja"-Stimme zur VDS im Sinne Ihrer Wähler gehandelt?
Wozu braucht unsere Regierung die Kommunikationsdaten aller seiner Bürger? Und sagen Sie mir nicht um kriminelle Handlungen aufzuklären. Jeder Kleinkriminelle ist in der Lage sich mit nicht deutschen Kommunikationsgeräten auszustatten. EU sei Dank, super einfach und ohne Kontrollen. Und dann, wie greift die VDS dann? Internetverbindungsdaten lassen sich heutzutage so einfach verschleiern, kostet keinen Cent und die VDS schaut erneut in die Röhre.
Also warum werden alle deutschen Staatsbürger unter Generalverdacht gestellt?
Mit freundlichsten Grüßen
Sehr geehrter Herr Volk,
lassen Sie mich gleich klarstellen: Nicht der Staat und nicht die Regierung speichern die erhobenen Verbindungs-Daten.Die Verkehrsdaten werden nur vom Provider gespeichert. Sie sind also keineswegs in staatlicher Hand, sondern werden lediglich in Einzelfällen unter strengen Voraussetzungen herausgegeben. Dazu zählt der Richtervorbehalt mit einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Damit es zu keinem Missbrauch der gespeicherten Daten kommt, müssen die Telekommunikationsanbieter die besonders hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit umsetzen: Die Speicherung der Verkehrsdaten hat im Inland zu erfolgen und es ist ein besonders sicheres Verschlüsselungsverfahren zu verwenden. Auch sind die Daten in gesonderten Einrichtungen mit einem hohen Schutz vor Zugriffen aus dem Internet zu speichern. Zugriffe auf die gespeicherten Daten sind revisionssicher zu protokollieren und das Vier-Augen-Prinzip kommt zur Anwendung.
Wir stellen die Bürgerinnen und Bürger nicht, wie Sie behaupten, unter Generalverdacht.
Noch einmal: Der Staat speichert die Daten nicht selbst, die Inhalte bleiben ohnehin außen vor. Die Hürden für einen extrem begrenzten Zugriff auf die Daten sind extrem hoch.
Ich möchte Sie aber auch daran erinnern, dass die Verbindungsdaten bereits jetzt gespeichert werden. Die Provider benutzen sie, um Rechnungen zu erstellen oder um technische Störungen in ihren Netzen zu ermitteln.
Unsere Sicherheitsbehörden dürfen nur dann auf zuvor gespeicherte Verkehrsdaten zugreifen, wenn der begründete Verdacht für eine schwere Straftat vorliegt. Dazu gehören neben Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Kapitaldelikten auch die Verbreitung von Kinderpornographie sowie besonders schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Bei vielen dieser Straftaten ist der Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten der einzige Ermittlungsansatz der Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung der Verbrechen. Mit anderen Worten: Ohne dieses Ermittlungsinstrument wäre eine Verfolgung des oder der Täter gar nicht möglich.
Die nun beschlossene Regelung sieht vor, dass deutlich weniger personenbezogene Daten für einen deutlich kürzeren Zeitraum gespeichert werden:
Die Telekommunikationsunternehmen müssen künftig die Telefon- und Internetverbindungsdaten zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E-Mails sind aber ausgenommen. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, gilt eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen. Kommunikationsinhalte werden ausdrücklich nicht gespeichert! Diese Art der Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur meiner Meinung nach durchaus vertretbar, wenn wir damit schwerste Straftaten aufklären, Kriminelle stoppen, überführen und bestrafen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alexander Hoffmann, MdB