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Peter Tauber
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Frage von Jörg S. •

Frage an Peter Tauber von Jörg S.

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

wie ist Ihr Abstimmungsverhalten bezüglich der mehrheitlich beschlossenen Vorratsdatenspeicherung zu interpretieren? Sie haben gar nicht abgestimmt.

Waren oder sind Sie für eine solche Speicherung unserer Daten?
Ist Ihr Abstimmungsverhalten bereits als Revolution gegen die Mehrheit Ihrer Partei oder nurmehr als Notlösung im SInne eines "ich-weiss-nicht-so-recht" zu verstehen?

Ich bin entsetzt, dass Sie zu einem solch existentiell wichtigen Thema keine Meinung geäußert haben. Zweitens ist es ein Unding, dass dieses Thema "schnell zwischendurch" und am Bürger vorbei behandelt wurde.

Es wird höchste Zeit, dass die Hürden für Volksbefragungen/-abstimmungen niedriger werden, um eine aktive Demokratie zu bestärken.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich gebe Ihnen Recht, dass dieses Thema höchste Aufmerksamkeit verdient. Ihr Eindruck, es würde "schnell zwischendurch" behandelt, ist jedoch nicht zutreffend. Ich bin zufrieden, dass es nun eine Lösung gibt, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes einhält, den Datenschutz wahrt und auf eine allseits vertretbare Regelung stützt.
Der gefundene Kompromiss ist gut und ausgewogen, denn er trägt sowohl dem Wunsch nach einer wirksamen Terror- und Kriminalitätsbekämpfung wie auch dem berechtigten Anliegen eines angemessenen Datenschutzes Rechnung. Die Regelungen zur Speicherung von Daten sind klar, transparent und sehr streng, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auszuschließen. So ist etwa der gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen. Auch Inhalte von Kommunikation oder aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden. Die Speicherfrist soll maximal zehn Wochen, für Standortdaten nur vier Wochen betragen. Daten dürfen nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch Richter abgerufen werden. Die betroffenen Personen müssen grundsätzlich vor dem Abruf ihrer Daten benachrichtigt werden. Mit diesen Regelungen ist somit ein guter Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Wahrung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten andererseits gelungen.
Mit der neu geregelten Vorratsdatenspeicherung bekommen die Sicherheitsbehörden ein wichtiges weiteres Instrument an die Hand, um Straftaten aufzuklären und zu verfolgen und um Planungen für Terroranschläge oder schwere Straftaten bereits frühzeitig erkennen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber