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(...) nach schwerwiegenden Vorfällen mit Schusswaffen in der Bundesrepublik wurden die Waffengesetze und Waffenverordnungen oft sehr aktionistisch geändert. Dabei wurden sicherlich einige handwerkliche Fehler gemacht, die zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der Bürger geführt haben. (...)
(...) grundsätzlich halte ich es für richtig, das Waffenrecht zum Schutze der Allgemeinheit strenger zu reglementieren. § 42a WaffG enthält zudem in Absatz II Einschränkungen des Mitführverbots von in Absatz I genannten Waffen bzw. (...)
(...) Ich habe mich daher mit Ihrer Anfrage an die Fachexperten im Bereich der Innenpolitik gewandt. Aus deren Sicht lässt das Waffengesetz das Führen längerer Klingen nach wie vor zu, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berufliches Erfordernis dürfte dafür ohne weiteres ausreichen. (...)
Sehr geehrter Herr Voss,
Sehr geehrter Herr Günzel-Jugel,
ich besitze auch keinen Jagdschein.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast