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Frage von Sebastian H. •

Frage an Michael Kauch von Sebastian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauch,

in der Gesetzesbegründung zum §42a WaffG wurde 2008 verkündet, dass der friedliche Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden soll und weiterhin Messer sozialadäquat in der Öffentlichkeit nutzen darf. Sind Sie der Meinung, dass Exekutive und Judikative dies so umgesetzt haben? Wie erklären Sie sich dann, dass man laut dem OLG Stuttgart ein Einhandmesser noch nicht mal in seinem Auto haben darf, um sich selbst oder andere bei einem Unfall zu retten, indem man den Sicherheitsgurt durchtrennt? Warum nimmt die Polizei einem Jäger vor der Jagd sein großes feststehendes Messer ab? Welche Tragegründe (abgesehen von der Berufsausübung und dem Sport) gibt es noch, um ein Einhandmesser oder großes feststehendes Messer zu führen?
(http://www.tacticalforum.de/index.php?page=Thread&threadID=33437)

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus!

Sebastian Holzapfel

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