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Sahra Wagenknecht
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Sebastian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wagenknecht,

in der Gesetzesbegründung zum §42a WaffG wurde 2008 verkündet, dass der friedliche Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden soll und weiterhin Messer sozialadäquat in der Öffentlichkeit nutzen darf. Sind Sie der Meinung, dass Exekutive und Judikative dies so umgesetzt haben? Wie erklären Sie sich dann, dass man laut dem OLG Stuttgart ein Einhandmesser noch nicht mal in seinem Auto haben darf, um sich selbst oder andere bei einem Unfall zu retten, indem man den Sicherheitsgurt durchtrennt? Warum nimmt die Polizei einem Jäger vor der Jagd sein großes feststehendes Messer ab? Welche Tragegründe (abgesehen von der Berufsausübung und dem Sport) gibt es noch, um ein Einhandmesser oder großes feststehendes Messer zu führen?
(http://www.tacticalforum.de/index.php?page=Thread&threadID=33437)

Vielen Dank für die konkrete Beantwortung meiner Fragen!

Sebastian Holzapfel

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Holzapfel,

grundsätzlich halte ich es für richtig, das Waffenrecht zum Schutze der Allgemeinheit strenger zu reglementieren. § 42a WaffG enthält zudem in Absatz II Einschränkungen des Mitführverbots von in Absatz I genannten Waffen bzw. gefährlichen Gegenständen. Diese Ausnahmen tragen bestimmten beruflichen und Lebenssituationen Rechnung und sind von den Gerichten bei ihrer Entscheidungsfindung zu beachten. Neben der strengeren Reglementierung des Waffenrechts muss allerdings auch der außerrechtlichen Gewaltprävention weitaus mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden als dies bisher der Fall ist. Auch dafür müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht

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