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Ulla Jelpke
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Ulla Jelpke von Sebastian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jelpke,

in der Gesetzesbegründung zum §42a WaffG wurde 2008 verkündet, dass der friedliche Bürger durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden soll und weiterhin Messer sozialadäquat in der Öffentlichkeit nutzen darf. Sind Sie der Meinung, dass Exekutive und Judikative dies so umgesetzt haben? Wie erklären Sie sich dann, dass man laut dem OLG Stuttgart ein Einhandmesser noch nicht mal in seinem Auto haben darf, um sich selbst oder andere bei einem Unfall zu retten, indem man den Sicherheitsgurt durchtrennt? Warum nimmt die Polizei einem Jäger vor der Jagd sein großes feststehendes Messer ab? Welche Tragegründe (abgesehen von der Berufsausübung und dem Sport) gibt es noch, um ein Einhandmesser oder großes feststehendes Messer zu führen?
(http://www.tacticalforum.de/index.php?page=Thread&threadID=33437)

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus!

Sebastian Holzapfel

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Holzapfel,

nach schwerwiegenden Vorfällen mit Schusswaffen in der Bundesrepublik wurden die Waffengesetze und Waffenverordnungen oft sehr aktionistisch geändert. Dabei wurden sicherlich einige handwerkliche Fehler gemacht, die zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der Bürger geführt haben.
Bei der Anhörung zum Waffenrecht vergangenes Jahr haben deshalb alle im Bundestag vertretenen Fraktionen eine Evaluierung des Waffenrechts befürwortet.
Die Regierungskoalition hat aber offensichtlich kein Interesse an einer erneuten Diskussion zum Waffenrecht. Deshalb kamen von ihr auch keine entsprechenden Anträge oder Gesetzentwürfe.
Die LINKE wird deshalb zu Beginn der neuen Legislatur einen Antrag zur Evaluation des Waffenrechts einbringen.
Dabei soll z.B. auch überprüft werden, ob das Verbot, bestimmte Messer zu führen, angemessen, und überhaupt kontrollierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke