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Nachdem sich 2023 infolge der starken Inflation die Kosten für selbständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine gravierend erhöht hatten, wurde im Vorgriff auf die Evaluierung mit Zustimmung Bayerns das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Die Bundes-SPD ist aktuell mit dem Bundesjustizminister im Austausch und drängt auf den Abschluss der Evaluierung des Vormünder- und Betreuungsgesetzes vor Ende des Jahres, damit die Reform des Gesetzes schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Ein grundsätzliches Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Rauchen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 (s.u.a..: VIII ZR 124/05) als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung.
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.