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Josef Zellmeier
CSU
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Frage von Christine S. •

Rechtliche Berufsbetreuer sind unterbezahlt, obwohl sie systemrelevante Arbeit leisten. Seit 2019 gab es keine Anpassung. Viele Berufsbetreuer können das nicht mehr stemmen. Was tun Sie dagegen?

Wenn die Politik jetzt nicht schnell und entschlossen handelt, werden viele Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren. Der jetzt schon erkennbare Mangel an qualifizierter Berufsbetreuung würde sich weiter verschärfen. Am Ende müssen Behörden deren Aufgaben übernehmen - das bedeutet hohe Folgekosten für die Kommunen.

https://www.berufsbetreuung.de/der-bdb/stellungnahmen/positionspapier-des-bdb-zur-reform-des-verguetungssystems/

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der beruflichen Betreuer (selbständige Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer) wurde zuletzt mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 im Mittel um 17 % angehoben. Dabei wurden als Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung die durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsvereins zur Refinanzierung eines Vollzeit-Vereinsbetreuers gewählt. Anknüpfungspunkt war die Entgeltordnung TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst), Entgeltgruppe S 12, Entgeltstufe 04. Bei der Vergütungsanpassung 2019 wurde die für die Entgeltgruppe TVöD SuE 12/Stufe 4 bereits beschlossene Tarifregelung für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. August 2020 bereits vorab, zuzüglich eines Zuschlags von zwei Prozent im Hinblick auf die weitere Tarifentwicklung berücksichtigt. Art. 3 des Gesetzes sieht eine Evaluierung, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der im Anhang des Gesetzes festgesetzten Fallpauschalen, über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Das BMJ hat einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung bis zum 31. Dezember 2024 zu veröffentlichen.

Nachdem sich 2023 infolge der starken Inflation die Kosten für selbständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine gravierend erhöht hatten, wurde im Vorgriff auf die Evaluierung mit Zustimmung Bayerns das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Nach dem BetrInASG können berufliche Betreuer und Betreuungsvereine eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung vom Betreuten verlangen. Ist der Betreute mittellos im Sinne des § 1880 BGB, so kann der berufliche Betreuer oder der Betreuungsverein die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 1 Abs. 4 BetrInASG aus der Staatskasse verlangen. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung beträgt dabei 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat. Der Anspruch besteht nach § 2 Abs. 2 BetrInASG für jeden in den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 fallenden Monat, in dem die Betreuung mindestens an einem Tag geführt wird.

Aktuell evaluiert das BMJ gem. Art. 3 des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung das Vergütungssystem für berufliche Betreuer. Hierzu hat das BMJ mit dem Statistischen Bundesamt eine Online-Befragung von selbständigen beruflichen Betreuern, Betreuungsvereinen, Vereinsbetreuern und Betreuungsrechtspflegern durchgeführt. Ferner wurde eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Vergütungssystems für berufliche Betreuer einberufen, an der u.a. der BdB wie auch Vertreter der Landesjustizverwaltungen (u.a. Bayern) beteiligt waren. Auf dieser Grundlage plant das BMJ einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Betreuervergütung zu erstellen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, so dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Ziel ist es, dass sich das auf der Grundlage der Evaluierung angepasste VBVG lückenlos an das BetrInASG anschließt, um zu gewährleisten, dass die selbständigen beruflichen Betreuer kostendeckend arbeiten können und bei den Betreuungsvereinen keine Refinanzierungslücken bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter entstehen.

Sehr geehrte Frau S., ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, dass Bayern die Berufsbetreuer im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier, MdL

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