(...) zu Ihrem Vorschlag einer Gesetzesänderung ist zunächst anzumerken, dass das Einkommensteuergesetz Bundesrecht ist und deshalb nur vom Bundesgesetzgeber geändert werden kann. (...)
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(...) der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. (...) Jegliche Ausgaben - also auch die von Ihnen angesprochenen für Schul- oder Berufsausbildung - werden in den Länderfinanzausgleich nicht einbezogen. (...)
(...) Zunächst das bayerische Selbstverständnis: Der Freistaat Bayern muss als ein bedeutendes Land Deutschlands das Selbstverständnis haben, einen eigenen Wahltermin anzustreben. Ein eigener Wahltermin ist ein Beitrag zur Identifikation und Verbundenheit der bayerischen Bevölkerung mit ihrem Freistaat Bayern. (...)
(...) Hier sind wir bei einer der Schwächen des konkurrierenden Bildungsföderalismus. Da Bildung im Kompetenzbereich der Bundesländer liegt, ist die Vergleichbarkeit des Abiturs bisher nur unter Einschränkungen gegeben. (...)
(...) So soll durch verschiedene Maßnahmen der ersatzlos ausfallende Unterricht an allen Schularten weiter reduziert werden. Eine dieser Maßnahmen an allen Schularten ist das Konzept der Mobilen Reserve. Seit dem Schuljahr 2011/ 12 gibt es auch im Bereich der staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve, welche zur Deckung längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften eingesetzt wird. (...)