Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.
(...) Psychologisch erkrankten Schülerinnen und Schülern eröffnen die Schulordnungen der verschiedenen Schularten diverse Möglichkeiten, um eventuelle Nachteile durch ihre Erkrankung angemessen auszugleichen. Unter Beachtung der vorgelegten Anträge und Atteste entscheidet die Schulleitung und ggf. (...)
(...) Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, kurz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), ist geschlechtsneutral formuliert. Danach können sowohl Frauen als auch Männer durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. (...)
(...) Bevor man aber Quoten vorgibt, sollten die Unternehmen in ihrem eigenen Interesse die Chance nutzen, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an wichtigen Entscheidungsprozessen zu sorgen. Denn: Gemischte Teams erzielen erwiesenermaßen die besten Ergebnisse. (...)
(...) Wer beim Discounter einkauft oder zu dem Friseur, der mit Dumpingpreisen wirbt, läuft, befördert die niedrigen Löhne, die dort bezahlt werden. (...) Wer anständige Löhne will, kann diese dann mit seinem Konsumverhalten unterstützen. (...)