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Ludwig Spaenle
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Frage von Mirko W. •

Frage an Ludwig Spaenle von Mirko W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

meine Anfrage an Sie ist relativ kurz:
Welche Möglichkeiten für Schüler mit psychologischen Problemen (Depressionen, Burn-out, etc.) sind im bayerischen Schulsystem vorgesehen, um zu vermeiden, dass sie krankheitsbedingt Nachteile für ihre Karriere, etwa durch ein schlechteres Abitur, in Kauf nehmen müssen?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr verbunden. Verzeihen Sie mir, wenn dies nicht die richtige Anfragestelle ist.

Viele Grüße,

Mirko Wilde

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wilde,

im bayerischen Schulsystem gibt es vielfältige Regelungen und Institutionen, um Schülerinnen und Schüler mit psychologischen Problemen in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen.

Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Schwierigkeiten können sich an die für die jeweilige Schule zuständige Schulpsychologin, respektive den Schulpsychologen wenden. Diese sind in der Lage die Schülerinnen und Schüler beratend zu begleiten und können, falls notwendig, auch den Kontakt zu weiterführenden psychologischen Einrichtungen vermitteln. Zudem ist es die Aufgabe dieser Lehrkräfte, die Schulleitung unter Beachtung der Schweigepflicht angemessen zu informieren und so ggf. weitere schulrechtlich relevante Entscheidungen anzustoßen. An den staatlichen Schulen in Bayern sind insgesamt etwa 680 Schulpsychologen tätig.

Über den Rahmen der einzelnen Schule hinaus gibt es in Bayern neun Schulberatungsstellen (in jedem Bezirk eine, in Oberbayern drei), an denen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter Schülerinnen und Schülern mit psychologischen Problemen beratend zur Seite stehen.

Psychologisch erkrankten Schülerinnen und Schülern eröffnen die Schulordnungen der verschiedenen Schularten diverse Möglichkeiten, um eventuelle Nachteile durch ihre Erkrankung angemessen auszugleichen. Unter Beachtung der vorgelegten Anträge und Atteste entscheidet die Schulleitung und ggf. die Lehrerkonferenz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Details können Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter http://www.km.bayern.de (Pfad: Schule -Recht-Verordnungen) einsehen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Thomas Schäfer