Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt.
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Zudem besuche ich regelmäßig Sportvereine und Sportler in meinem Format "Sport mit Stoch".
Wir müssen sicherstellen, dass auch in der digitalen Zukunft jeder selbst entscheiden kann, wie er oder sie bezahlen möchte.
Konzepten für mehr Digitalisierung und bargeldloses Bezahlen stehe ich sehr positiv gegenüber. Diese Konzepte sollen dabei nur eine Ergänzung des Bargelds sein.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.
Eine Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion ist gar nicht immer möglich. Ansonsten besteht jederzeit die Möglichkeit, bei den Fraktionen direkt anzufragen, welche Einzelsachverständigen und welche Verbände oder Institutionen sie für eine Anhörung benannt haben.