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Marco Buschmann
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Frage von Iris K. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, Wie soll das Einkommen der Väter überprüft werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann, in einem Land, in dem Informationssicherheitsmanager mit über 80000 pro Jahr Prozesskostenhilfe (Name bekannt) erhalten, während tatsächlich Bedürftige auf Grund der Unkenntnis von Abschreibungen dies nicht können, wie wollen Sie das Einkommen prüfen? Es geht auch nicht darum, daß Frauen dann mehr arbeiten gehen können, gerade im Osten ist die Berufstätigkeit der Mütter durchaus gegeben. Welcher Chef braucht z.B. ausgerechnet Mittwoch Nachmittag eine Arbeitskraft? Wenn es um Gerechtigkeit geht, dann bitte auch vor Gericht. Solange jeder Partner 50 % der Gerichtskosten bei Familienangelegenheiten zahlt, unabhängig vom Einkommen, bleibt die Ungerechtigkeit. Jetzt nur noch mehr zu Lasten der Frauen ( Einkommensunterschiede Mann/ Frau?). Mit freundlichen Grüßen
Iris K.

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Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt. Zudem ist es so, dass beispielsweise bei Scheidungen oder Sorgerechtsverfahren nicht die Feststellung von Schuld oder Unrecht im Zentrum steht. Deshalb soll die Kostenverteilung nicht dazu dienen, eine Partei für das Verfahren verantwortlich zu machen.

Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selbst aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Seitdem Familiensachen vor dem Gericht nicht mehr als Prozess, sondern als Verfahren gelten, spricht man anstelle der Prozesskostenhilfe auch von der Verfahrenskostenhilfe. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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