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Frage von Bernhard B. •

Warum wurde bei der öffentlichen Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht veröffentlicht, welche Fraktionen die gehörten Sachverständigen benannt hatten?

Sehr geehrte Abgeordnete,
verschiedene Ausschüsse veröffentlichen, welche Fraktionen die verschiedenen Sachverständigen zu öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse als " ihre Sachverständigen" benannt haben.
Der Gesundheitsausschuss hat bei der öffentlichen Anhörung zur einrichtungbezogenen Impfpflicht nicht veröffentlicht, welche Fraktionen die einzelnen Sachverständigen benannt haben.
Warum geschah dies nicht?
Können Sie mir diese Information bitte geben?

Ist die Nichtveröffentlichung der Information, welche Fraktionen die Sachverständigen benannt haben, gängige Praxis bei Anhörungen des Gesundheitsausschusses?

Freundliche Grüße
Bernhard B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

die Anhörungen des Gesundheitsausschuss finden öffentlich statt. Sie dienen einem Austausch zwischen Abgeordneten und Expert*innen aus Wissenschaft und Verbänden sowie weiteren Sachverständigen über konkrete Gesetzesvorhaben oder Anträge. Fraktionen können, je nach Kontingent, (Einzel-)Sachverständige benennen. Dabei können im konstruktiven Austausch auch Absprachen getroffen werden, damit Sachverständige nicht doppelt benannt werden und es ein möglichst breites Spektrum an Perspektiven gibt. Zudem gibt es eine Verbändeliste, über die gemeinschaftlich entschieden wird, denn einige Akteure gehören bei gesundheitspolitischen Debatten fast immer mit an den Tisch. Eine Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion ist also gar nicht immer möglich. Ansonsten besteht jederzeit die Möglichkeit, bei den Fraktionen direkt anzufragen, welche Einzelsachverständigen und welche Verbände oder Institutionen sie für eine Anhörung benannt haben. 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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