Ich begrüße die bereits erfolgten Bestrebungen einen Antrag entsprechend vorzubereiten und im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Nicht nur aus meiner Sicht liegt bereits eine sehr konkrete und verdichtete Sachlage vor, die ein Verfahren rechtfertigen würde, ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Menschenrechte. Ich selbst gehöre allerdings keinem der antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) an.
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Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Wir werden uns als zuständige Abgeordnete der SPD weiterhin für eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB XII einsetzen. Zumal dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde und die SPD diese Umsetzung auch konsequent eingefordert hat. Allerdings war die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrages in der aktuellen Koalition nicht möglich.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt die Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf sehr ernst. Die Bundesregierung ist aber nach wie vor der Auffassung, einen verfassungsrechtlich tragfähigen Entwurf vorgelegt zu haben. Nach dem Verbändegespräch strebt sie nun einen Kabinettbeschluss an, auf den das parlamentarische Verfahren folgen wird.
Dieses Gespräch verlief meines Erachtens trotz der vorgetragenen Kritik in einer konstruktiven Atmosphäre. Nun werden noch einige kleinere Anpassungen bis zum Kabinettbeschluss geprüft.