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Annika Klose
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Frage von Bernd Z. •

Wie stehen sie zur Ungleichbehandlung von Empfängern von Leistungen nach SGB II und (4. Kapitel) SGB XII hinsichtlich geschütztem Vermögen und Einkommensanrechnung?

Warum stimmte die SPD gegen den Antrag der (seinerzeit noch) Fraktion "die Linke" auf BT-Drucksache 20/7642, der eine Angleichung sowohl des sog. "Schonvermögens" als auch der Einkommensanrechnung vorsah? Während ein Bürgergeldbezieher, der z.B. 100,00 mtl. mit Zeitungaustragen verdient, davon 0,00 EUR auf das Bürgergeld angerechnet bekommt, somit die kompletten 100,00 EUR behalten darf, werden einem voll erwerbsgeminderten Bezieher von Leistungen nach Kap. 4 SGB XII 70,00 EUR angerechnet, so dass er lediglich 30,00 seines Verdienstes behalten darf. Halten Sie das für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde gegen den Antrag der Fraktion "die Linke" gestimmt?

Zusatzfrage: Wären Sie dafür, die derzeitig gültige Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale von 3.000,00 EUR/Jahr, die weder auf SGB II noch SGB XII Leistungen angerechnet wird, zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, auf welchen Betrag und wann ist mit einer entsprechenden Initiative der SPD zu rechnen? Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem Thema.

Die Enttäuschung darüber, dass sich bisweilen die Zuverdienstregelungen im SGB XII noch nicht geändert haben, können wir nachvollziehen. Wir werden uns als zuständige Abgeordnete der SPD weiterhin für eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB XII einsetzen. Zumal dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde und die SPD diese Umsetzung auch konsequent eingefordert hat. Allerdings war die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrages in der aktuellen Koalition nicht möglich. Nichtsdestotrotz bleibt eine Angleichung der Zuverdienstregelungen zwischen dem SGB II und SGB XII, insbesondere für Rentner:innen in der Grundsicherung, weiterhin richtig und wichtiges Ziel für die SPD.

Ähnliches gilt für die Stärkung von dem an vielen Stellen wichtigen Engagement, welches über die Übungsleiter- sowie die Ehrenamtspauschale abgedeckt wird. Wie auch bei vergangenen Erhöhungen unterstützen wir als SPD eine solche Anhebung des Freibetrages, um den gestiegenen Preisen der letzten Jahre entgegenzuwirken. Allerdings gab es aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage in Verbindung mit der politischen Lage aktuell wenig Spielraum, um sich für eine solche Erhöhung einzusetzen. Wir werden uns jedoch als SPD auch nach der nächsten Bundestagswahl dafür stark machen, damit die entsprechenden Tätigkeiten über diese Pauschalen angemessen berücksichtigt werden.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit den Bürger:innen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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