Portrait von Annika Klose
Annika Klose
SPD
92 %
35 / 38 Fragen beantwortet
Frage von Bernd Z. •

Wie stehen sie zur Ungleichbehandlung von Empfängern von Leistungen nach SGB II und (4. Kapitel) SGB XII hinsichtlich geschütztem Vermögen und Einkommensanrechnung?

Warum stimmte die SPD gegen den Antrag der (seinerzeit noch) Fraktion "die Linke" auf BT-Drucksache 20/7642, der eine Angleichung sowohl des sog. "Schonvermögens" als auch der Einkommensanrechnung vorsah? Während ein Bürgergeldbezieher, der z.B. 100,00 mtl. mit Zeitungaustragen verdient, davon 0,00 EUR auf das Bürgergeld angerechnet bekommt, somit die kompletten 100,00 EUR behalten darf, werden einem voll erwerbsgeminderten Bezieher von Leistungen nach Kap. 4 SGB XII 70,00 EUR angerechnet, so dass er lediglich 30,00 seines Verdienstes behalten darf. Halten Sie das für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde gegen den Antrag der Fraktion "die Linke" gestimmt?

Zusatzfrage: Wären Sie dafür, die derzeitig gültige Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale von 3.000,00 EUR/Jahr, die weder auf SGB II noch SGB XII Leistungen angerechnet wird, zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, auf welchen Betrag und wann ist mit einer entsprechenden Initiative der SPD zu rechnen? Vielen Dank

Portrait von Annika Klose
Antwort ausstehend von Annika Klose
SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Annika Klose
Annika Klose
SPD