Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
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Leider hat das Parlament in den Trilog-Verhandlungen essentiell wichtige Elemente nicht durchsetzen können.
Dieses Green-Washing zeigt, dass den konservativen Parteien, die dieses Gesetz unterstützt haben, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger egal ist. Und auch die Städte werden mit ihren Problemen nicht ernst genommen, zumal sie nun wohl wieder vor der Frage von Fahrverboten stehen werden, um die geltenden Grenzwerte einhalten zu können.
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Es ist wichtig das Herr Assange jetzt frei ist und in Freiheit leben kann
A1 Sprachzertifikat Familienzusammenführung