Frage von Erhard J. • 23.04.2024
Was sagen Sie zu dem neuen Bundestagswahlgesetz, zu dem jetzigen Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht und meinem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Witt,
mein Vorschlag für das >neues Bundestagswahl-Gesetz<.:
*Die Bundesreplik wird in 300 Wahlkreise aufgeteilt und die zwei
besten *Direkt-Kandidaten* kommen in den Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Antwort von Uwe Witt parteilos • 23.04.2024
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre interessante Frage, die ich hiermit gerne beantworte.
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Mit herzlichen Grüßen
Uwe Witt, MdB