Josip Juratovic
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Frage von Lily L. •

Mein Mann ist irakischer Staatsbürger mit britischem Aufenthaltstitel. Gibt es eine Möglichkeit, dass er den A1 Sprachnachweis nach der Einreise in deutschland machen kann?

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic