
ich kenne das Interview nicht.
ich kenne das Interview nicht.
Leider hat der Bundestag in außen- und sicherheitspolitischen Fragen kein Exekutivrecht.
Entschließungsanträge des Bundestages sind für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich, sondern in erster Linie von politischer Bedeutung.
Ein Verbot der AfD kann grundsätzlich eine Option sein. Antragsberechtigt wären der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
So ein höchst problematisches Verhalten hätte meines Erachtens einen Rücktritt zur Folge haben müssen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.