Frage von Detlev B. • 05.08.2005
Antwort von Klaus Brähmig parteilos • 12.08.2005
Sehr geehrter Herr Burghardt,
Sehr geehrter Herr Burghardt,
Sehr geehrter Herr Burghardt,
Sehr geehrter Herr Hestermann,
vielen Dank für Ihre Fragen mittels der Plattform www.kandidatenwatch.de.
Zu den Fragen 1. und 2.:
Sehr geehrter Herr Burkhard,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte gestatten Sie mir, Ihre Fragestellung in zwei Teilen zu beantworten:
Sehr geehrter Herr Graf,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Unbestreitbar sehen heute Verfassungsjuristen die Kinder als Träger von Grundrechten - von Geburt an. Wahlrecht ist ein entscheidendes Bürgerrecht. Kinder sind Bürger.