Keine Kooperation und keine Koalition mit der AfD. Und das gilt.
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Die fraglichen Medikamente bekämpfen im von Ihnen genannten Fall nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig.
Sollten es künftig Fortschritte bei der Erforschung der Erkrankung und deren Ursachen geben und auf dieser Grundlage neue Medikamente entwickelt werden, ist davon auszugehen, dass eine erneute Bewertung durch den G-BA erfolgen wird
Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.
Der gesetzlichen Einstufung von Alopecia Areata als Lifestyle-Krankheit stimme ich nicht zu und unterstütze die Forderung, dass Alopecia Areata als chronische Erkrankung anerkannt wird, um den Betroffenen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und Forschungsgeldern zu ermöglichen
Es ist ungenau und verkürzt, Alopecia Areata (AA) als eine Lifestyle-Krankheit zu bezeichnen. Bei AA handelt es sich um eine multifaktorielle Erkrankung.