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Andrew Ullmann
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Frage von Maik M. •

Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?

Würden Sie sich für eine Gesetzesänderung stark machen, um Betroffenen den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern?

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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass eine Alopecia areata für Betroffene eine erhebliche Belastung darstellen kann. 

Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, dürfen nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) nicht als GKV-Leistung verordnet werden. Dies sind zum Beispiel Appetitzügler, Abmagerungsmittel, Arzneimittel zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses, zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz.  

Als Begründung für die Regelung von entsprechenden Medikamenten bei Alopecia Areata führt der G-BA die folgenden Argumente auf: „Die Behandlung der Alopecia areata in den verschiedenen Schweregraden ist eine Krankenbehandlung und stellt eine Belastung für die Betroffenen dar. Dennoch seien die Kriterien, die zur Zuordnung zu den Lifestyle-Arzneimitteln führen, erfüllt. Die Ursachen der Erkrankung seien noch nicht vollständig geklärt, weshalb die Behandlungsansätze des kreisrunden Haarausfalls rein symptomatisch erfolgten. Das alleinige Behandlungsziel der Alopecia areata sei die Verhinderung beziehungsweise die Verbesserung des Haarwuchses.“  

Vor diesem Hintergrund deklariert G-BA deklariert Alopecia Areata nicht pauschal als Lifestyle-Krankheit. Vielmehr ordnet er G-BA die derzeit bestehenden Therapieansätze aufgrund von unzureichend erklärter Kausalität als reine Behandlung der Symptomatik ein. Unter diesen Voraussetzungen wurden die vorliegenden Arzneimittel den „Lifestyle-Arzneimitteln“ in Anlage II der Arzneimittel- Richtlinie zugeordnet. Sollten es künftig Fortschritte bei der Erforschung der Erkrankung und deren Ursachen geben und auf dieser Grundlage neue Medikamente entwickelt werden, ist davon auszugehen, dass eine erneute Bewertung durch den G-BA erfolgen wird.  

Viele Grüße  

Andrew Ullmann 

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