
(...) als Abgeordneter des Bundestages bin ich grundsätzlich nur meinem eigenen Gewissen verpflichtet. Wenn also eine Entscheidung im Bundestag eindeutig mein persönliches Gewissen berührt, dann steht es mir frei, wie ich mich entscheide. (...)
(...) als Abgeordneter des Bundestages bin ich grundsätzlich nur meinem eigenen Gewissen verpflichtet. Wenn also eine Entscheidung im Bundestag eindeutig mein persönliches Gewissen berührt, dann steht es mir frei, wie ich mich entscheide. (...)
(...) Seit meinem Einzug in den Bundestag hat die Fraktionsführung zu keinem Zeitpunkt Druck auf einzelne Abgeordnete ausgeübt, sich bei Sach- oder Personalentscheidungen in einer bestimmten Weise zu verhalten: Einen „Fraktionszwang“ gibt es in diesem Sinne bei uns nicht – worüber ich sehr froh bin, weil dies auch meinem Selbstverständnis als Parlamentarier widersprechen würde. (...) Gleichwohl besprechen wir unser Abstimmungsverhalten regelmäßig in der Fraktion und natürlich werden dabei auch Kompromisse geschlossen. (...)
(...) Sollte es unabhängig von diesem grundlegenden Konsens dennoch einmal eine Situation geben, in welcher meine individuelle Meinung von der Haltung der Partei abweicht, werde ich sicherlich eine auf meinem Gewissen basierende Entscheidung treffen. (...)
(...) die meisten politischen Entscheidungen, an denen ich als Bundestagsabgeordneter beteiligt bin, würde ich als „pragmatisch-kontingent“ bezeichnen: Das heißt, es gibt gute Gründe dafür, eine bestimmte Regel aufzustellen und zugleich gute Gründe, die Regel anders zu gestalten bzw. (...) Häufig ist es am Ende so, dass das Ergebnis (ein fertiger Gesetzentwurf ) mir persönlich nicht zu 100% gefällt. (...)
(...) Da ich aber nicht an allen Sitzungen der Fraktion FDP teilnehmen kann, verlasse ich mich auf die Fachurteile meiner Kollegen aus anderen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen der FDP, die wiederum Experten in einem anderen Bereich sind. Abschließend würde Ich gerne betonen, dass die effektive Zusammenarbeit durch Vertrauen und gegenseitige Loyalität zu Stande kommt. (...)
(...) Eines kann die staatliche Gewalt nicht: Geistliche (oder auch Bischöfe) abberufen. Dies ist eine kircheninterne Sache. (...)