Höflich verweise ich Sie auf meine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.01.2024.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zurecht gesagt: „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“. Aber unsere Sicherheit müssen wir in beide Richtungen verteidigen:
Tierschutz und Tierwohl sind für uns zentral. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. Die Tierschutzstandards auf Höfen müssen regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden.
Für uns als SPD-Fraktion ist klar, dass am Ende der parlamentarischen Verhandlungen substanzielle Verbesserungen für den Tierschutz stehen müssen. Dafür werden sich unsere Fachpolitikerinnen und -politiker in den Verhandlungen einsetzen. Das Ende der Anbindehaltung und das Ende der Qualzuchten sind dabei besonders wichtig.
Anhand meiner veröffentlichten Abstimmungsergebnisse kann klar nachgeprüft werden, dass ich fraktionsunabhängig fest für die ökologischen Prinzipien stehe. Ich werde mich nicht von entgegengesetzten Strömungen der Fraktion beeinflussen lassen.