Nein, ich werde den interfraktionellen Antrag einer kleineren Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus der Unions-, der SPD und der GRÜNEN-Fraktion sowie aus der Gruppe Die Linke und von fraktionslosen Abgeordneten "über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der 'Alternative für Deutschland' gemäß des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes" nicht unterstützen
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Als Erstunterzeichner unterstütze ich die fraktionsübergreifende Initiative, die eine Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD anstrebt.
Unsere Anstrengungen als Politik sollten sich darauf konzentrieren, die drängenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und somit den Zusammenhalt in unserem Land zu stärken. Altbundespräsident Gauck bringt es auf den Punkt: Ein Verbotsverfahren würde „noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich.“
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich ein Verbotsverfahren gegen die AfD juristisch in hohem Maße für risikoreich und politisch für kontraproduktiv
Finanzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen. Sie kostet den deutschen Staat jährlich einen hohen Milliardenbetrag und untergräbt das Vertrauen in die Integrität des Standortes Deutschland. Deshalb gilt: Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität.
Die staatliche Unterstützung gilt generell nur für die Erstausbildung.