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Kai Gehring
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian v. •

Gedenken sie dem dem Antrag auf AFDverbot zu zu stimmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr von M., 

Ihre Sorgen und Bedenken teile ich. 

Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie die AfD-Jugendorganisation werden als "gesichert rechtsextrem" bewertet.

Als Erstunterzeichner unterstütze ich die fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag, die eine Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht anstrebt. Meine Unterstützung für diese Initiative habe ich bereits öffentlich gemacht, sowohl auf meiner Website als auch in den sozialen Medien (Links siehe unten).

Viele Menschen bewegt dieses mögliche Verfahren, wie auch die zahlreichen Zuschriften aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus zeigen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass der Bundestag selbst keine Parteien verbieten kann. Diese Entscheidung trifft allein das Bundesverfassungsgericht und damit unabhängige Richter*innen. Der erste Schritt ist nun, eine parlamentarische Mehrheit für den Prüfauftrag zu gewinnen.

Das Grundgesetz schützt die politischen Parteien in Deutschland, sieht im Sinne der wehrhaften Demokratie aber die Möglichkeit einer Überprüfung der Verfassungstreue durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich vor. Diese Regelung wurde als eine der Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und der Machtergreifung der Nationalsozialisten das Grundgesetz aufgenommen. 

Die aktuelle Initiative für ein solches Prüfverfahren sollte auch eine breite öffentliche Debatte über die politischen Ziele und Methoden der AfD auslösen. Denn die AfD bietet keine Lösungen für die Fragen unserer Zeit, sondern verbreitet Ressentiments, destabilisiert die Gesellschaft und greift unsere demokratischen Institutionen an. Sie diskriminiert Minderheiten und untergräbt fundamentale Verfassungswerte, wie die Würde des Menschen. Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die politischen Ziele der AfD gegen die Menschenwürde und damit das Grundgesetz verstoßen.

Die AfD verfolgt eine völkisch-nationalistische Agenda, die die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen, nicht-heteronormativen Menschen und anderen Minderheiten einschränken will. Dies besorgt viele Menschen, insbesondere auch in Essen.

Bei den Demonstrationen gegen den AfD-Parteitag in meinem Wahlkreis in Essen sowie den bundesweiten Protesten Anfang des Jahres hat sich gezeigt, dass die Mehrheit unserer Gesellschaft für Vielfalt und Respekt eintritt und sich gegen Hass und Hetze positioniert.

Die AfD verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, und wir sollten mit allen Mitteln unseres Rechtsstaats dagegen vorgehen. 

Seien Sie versichert, dass ich als Abgeordneter und wir GRÜNE im Bundestag die Gefahr von rechts ernst nehmen und auch weiter gegen sie aufstehen werden – zusammen mit einer starken und vielfältigen Zivilgesellschaft. 

Demokratie hat eine Zukunft, wenn sie getragen wird von engagierten Bürger*innen, die bei allen Meinungsunterschieden einen demokratischen Grundkonsens teilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Gehring 

 

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LINK Pressemitteilung: 

https://www.kai-gehring.de/afd_pruefung_verfassungsfeindlichkeit/

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