Ein AfD-Verbot muss zunächst juristisch sorgfältig geprüft werden, um die notwendigen Beweise zu finden. Ich spreche mich aber für ein zügiges Vorgehen aus.
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Dabei ist es für mich jedoch selbstverständlich, dass der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz uneingeschränkt beachtet wird.
Diesen Punkt hat die Ampel-Regierung wie von Ihnen geschrieben auf Seite 97 im Koalitionsvertrag vereinbart und dass er bisher nicht umgesetzt wurde, spricht wieder einmal für die chaotische Arbeit bei der Ampel.
Ich bin zwiegespalten, ob diese Initiativen weiter wie bisher vom Staat unterstützt werden sollten: Offensichtlich funktioniert die jetzige Finanzierung auch.
Ich unterstütze den AfD-Verbotsantrag nicht. Ich teile die Besorgnis der Initiatoren und Unterstützer des Verbotsantrags über die Entwicklung der AfD und die Auffassung, dass sie eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt. Ein Verbot halte ich jedoch für den falschen Weg, die AfD zu bekämpfen.
Ich nehme die Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Bergstraße sowie die Beantwortung von Fragen zu meinem Fachgebiet Finanzen sehr ernst.