Ich halte das Thema für wichtig und richtig, gemeinsam mit meinen fachpolitisch zuständigen Kolleg:innen stehen wir zu der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Verabredung. Wir arbeiten daran, dass die Umsetzung möglichst zeitnah geschehen wird.
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Die Ampelfraktionen hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen. Das befürworte ich!
Es geht also nicht darum, jeder Form von Journalismus die Gemeinnützigkeit zuzuschreiben.
Mit der Änderung der Abgabenordnung durch das Finanzministeriums gelingt die Gratwanderung bei der Stärkung des gemeinnützigen Journalismus.
Die Idee, Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen, ist nicht neu. Bereits 2020 haben Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (19/29378).
Die Ablehnung des Anwendungserlasses durch die Bundesländer ist für mich nicht nachvollziehbar. Gemeinnütziger Journalismus braucht Rechtssicherheit.