Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie zum Thema Rechtssicherheit für den gemeinnützigen Journalismus stehen, wie auf Seite 97 des Koalitionsvertrages festgehalten.
Sehr geehrte Frau L.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema des gemeinnützigen Journalismus und der Frage der rechtlichen und steuerlichen Stellung.
Um weitere Rechtssicherheit zu schaffen, hat das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einen Formulierung erarbeitet, um eine rechtssichere Definition für den gemeinnützigen Journalismus als Ganzes zu schaffen. Dies soll über eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung erreicht werden. Bei all diesen Änderungen ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, da sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch private Rundfunk- und Medienanbieter einen wertvollen Beitrag für unsere Demokratie leisten.
Ende Juli einigte sich die Bundesregierung auf eine Formulierung, mit der diese Gratwanderung erreicht werden kann. Die Änderung des Anwendungserlasses der Abgabenordnung befindet sich derzeit in der Koordinierung mit den Ländern, damit dies in den Behörden vor Ort auch umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Griewel