Rechtliche Absicherung des Journalismus
Sehr geehrter Herr Döring,
wie stehen Sie zu der Entscheidung, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus am 16.09.2024 in einer gemeinsamen Sitzung der Bundesländer abgelehnt wurde?
Im Koalitionsvertrag auf Seite 97 ist vereinbart, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus rechtlich abgesichert werden soll. An anderer Stelle wird auf das Einhalten der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bestanden.
Mit freundlichen Grüßen
Jost-Eckhard A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Lokalzeitschriften und die Tätigkeit von Redaktionen vor Ort stärken nicht nur den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle für die demokratische Meinungsbildung. Durch die Bereitstellung relevanter Informationen und die Auseinandersetzung mit lokalen Themen fördern sie das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und tragen zu einer informierten Öffentlichkeit bei. Leider verschwinden zunehmend mehr Lokalzeitungen. Die entstandenen Lücken werden zu häufig von unseriösen und rechten Zeitschriften gefüllt.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf verständigt, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen, um freie Meinungsbildung und damit die Demokratie zu stärken und der Verbreitung von Falschinformationen und rechtsextremem Gedankengut entgegenzusteuern. Die Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus wird im Koalitionsvertrag auf Seite 123 thematisiert.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung sollte Finanzämtern klare Vorgaben aufzeigen künftig nicht-gewinnorientierte journalistische Angebote nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen und ihnen die für gemeinnützige Organisationen geltenden steuerrechtlichen Erleichterungen zugestehen. Die Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus wäre damit umgesetzt gewesen.
Die Ablehnung des Anwendungserlasses durch die Bundesländer ist für mich nicht nachvollziehbar. Es lässt viele Journalistinnen und Journalisten in einer juristischen Grauzone zurück und überlässt gemeinnützigen Journalismus dem Wohlwollen von Finanzbehörden. Bitte beachten Sie aber, dass der Koalitionsvertrag nur zwischen den Bundesparteien von SPD, Grünen und FDP geschlossen wurde. Der Bundesrat ist von Festlegungen des Koalitionsvertrages hingegen unberührt, da es sich hier um die Vertretung der Länder (und jeweiligen Landesregierungen mit eigenen Koalitionsverträgen) handelt.
Ein anderer Weg wäre die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Auch hieran arbeiten meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen. Leider hat das zuständige Finanzministerium trotz unseres Drängens und klarer Vereinbarungen im Koalitionsvertrag keine Reform im Rahmen des Jahressteuergesetzes auf den Weg gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB